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Beschreibung

Steuerliche Vorteile

Der § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) regelt die steuerfreie Förderung von bestimmten Arbeitgeberleistungen im Rahmen der sogenannten „Mitarbeitervorteile“. Konkret bedeutet das, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bestimmte Leistungen steuerfrei gewähren können, wenn diese Leistungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsförderung stehen.

Ein Beispiel dafür sind Zuschüsse oder Sachleistungen für Maßnahmen der Gesundheitsförderung, wie z.B. Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Gesundheitskurse oder Vorsorgeuntersuchungen. Solche Leistungen sind bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei, was sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Vorteile bringt.

Der Hauptvorteil besteht darin, dass diese Leistungen den steuerpflichtigen Arbeitslohn des Mitarbeiters nicht erhöhen, wodurch die Steuerbelastung sinkt und der Mitarbeiter mehr von seinem Bonus oder Zuschuss hat. Für den Arbeitgeber bedeutet das, dass er diese Leistungen steuerfrei gewähren kann, was die Mitarbeiterbindung stärkt und die Gesundheitsförderung im Unternehmen unterstützt.

Kurz gesagt: § 3 Nr. 34 EStG ermöglicht es Arbeitgebern, bestimmte Gesundheitsleistungen steuerfrei anzubieten, was beiden Seiten finanzielle Vorteile bringt und die Gesundheit der Mitarbeiter fördert.

Zusätzliche Informationen

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